1. Durch die Vermittlung der Veranstalter Saimaatours oder Järvi-Savo wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein Mietvertrag geschlossen. Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt mit allem Zubehör entsprechend der Leistungsbeschreibung. Das Mietobjekt darf nur von der in der Buchungsbestellung angegebenen Anzahl Erwachsener und Kinder bewohnt werden (Kinder gelten als volle Personen).
  2. Der Mietpreis deckt die in der Beschreibung ausgeführten Leistungen, sofern keine anderen Angaben gemacht wurden. Eventuelle Nebenkosten sind vom Mieter direkt an den Vermieter zu zahlen.
  3. Die Miete ist in Höhe von 50% des Mietzinses zuzüglich Bearbeitungsgebühr vom 15 EUR , der Rest spätestens 45 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar und der Ausstattung sorgfältig zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, den während der Mietzeit durch sein Verschulden oder durch Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden an Ort und Stelle zu ersetzen. Der Mieter muss den Beweis selbst erbringen, dass er einen Schaden nicht verschuldet hat. Er haftet für seine Kinder.
  5. Beim Auszug ist das Mietobjekt mit gesamtem Inventar und Ausstattung gereinigt und im gleichen Zustand wie beim Einzug dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu übergeben. Falls das Mietobjekt ungereinigt hinterlassen wird, ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungsgebühr von mindestens 75 EUR zu verlangen.
  6. Der Mieter kann diesen Mietvertrag schriftlich kündigen. Die Kündigung muss dem Veranstalter spätestens 30 Tage vor Mietbeginn schriftlich vorliegen. Dabei verfallen die Bearbeitungsgebühr 15 EUR und die Stornierungsgebühr 70 EUR. Erfolgt der Rücktritt später als 30 Tage vor Mietbeginn, verfällt die ganze Miete.
  7. Umbuchungen sind grundsätzlich Rücktritte, verbunden mit einer Neuanmeldung, 15 EUR.
  8. Der Veranstalter kann den Mietvertrag im Rahmen Vermittlertätigkeit bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen. Vom Mieter bereits eingezahlte Beträge werden dabei voll erstattet. Er kann den Mietvertrag ausserdem jederzeit fristlos kündigen in Fällen, in denen er die Leistungen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist in allen genannten Fällen ausgeschlossen.
  9. Vermieter und Mieter werden nach der ersten Vermittlung durch den Veranstalter keinen weiteren Mietvertrag miteinander ohne Vermittlung des Veranstalters eingehen.
  10. Die angegebenen Ankunft- und Abreisetermine (Mietperiode) sind bindend. Dabei wird eine Mindestdauer von 7 Tagen in der Hauptsaison vorausgesetzt.
  11. Der Veranstalter ist bevollmächtigter Beauftragter des Vermieters und der Vermittler der Leistungen. Er vereinnahmt die Zahlung des Mieters treuhänderisch für den Vermieter und behandelt sie als durchlaufende Gelder. Der Veranstalter haftet als Vermittler nur dann auf Schadensersatz, wenn und soweit er vorsätzlich oder grob fahrlässig ungeeignete Mietobjekte auswählt. Die Haftung ist in jedem Falle bis zur Höhe des Mietpreises beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für einen Vertragsbruch seitens des Vermieters, oder für Schäden, Unglücksfälle oder Verluste des Mieters, und übernimmt keinerlei Verantwortung gegenüber dem Mieter während das Mietobjekt von ihm bewohnt wird. Der Mieter und von ihm vertretene Reiseteilnehmer (Mieter) tragen das Beförderungsrisiko selbst und beteiligen sich an Sport, Ausflügen und Führungen usw. auf eigene Gefahr. Weder der Mieter noch sein Eigentum ist mit diesem Vertrag versichert.
  12. Die volle Miete ist auch dann zu zahlen, wenn der Mieter der Meinung ist, dass das Mietobjekt trotz der angegebenen Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter oder den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  13. Reklamationen und Unstimmigkeiten müssen dem Veranstalter sofort schriftlich gemeldet werden, falls kein Übereinkommen mit dem Vermieter möglich ist. Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die schriftliche Beanstandung mit einer Stellungnahme vom Vermieter oder dessen Vertreter versehen ist.
    Nach Beendigung des Aufenthaltes im Ferienobjekt werden keine Reklamationen mehr entgegengenommen.
  14. Irrtümer, Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Achtung: Falls der Seespiegel gestiegen ist, gibt es keinen ‘flachen Boden’. Die Haftung des Veranstalters ist allenfalls auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.
  15. Durch Empfang der Rechnung als Bestätigung seiner Anmeldung erkennt der Mieter die Bestätigung dieses Mietvertrages als für beide Seiten verbindlich an. Von jedem, der im Namen oder für Rechnung eines anderen diesen Mietvertrag abschliesst und die Reiseunterlagen besorgt, soll angenommen werden, dass er die Vollmacht des Mieters bzw. der Reiseteilnehmer gehabt hat, die genannten Bedingungen anzuerkennen.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lappeenranta Finnland.